Zulässigkeit der Übermittlung der Positivdaten durch einen Mobilfunkdiensteanbieter an die SCHUFA zum Zwecke der Betrugsprävention
- ArtUrteil
- BrancheIT
- Datum14.10.2025
- AktenzeichenVI ZR 431/24
In diesem Urteil geht es darum, ob Mobilfunkanbieter ohne Zustimmung der Kunden deren Daten an die SCHUFA weitergeben dürfen, um Betrug zu verhindern. Das Gericht hat entschieden, dass dies in Ordnung ist, wenn die Daten für die Betrugsprävention verwendet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.