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BGH, Beschluss vom 2025-10-08 - 4 StR 369/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach abgelehnt wird. Dabei wurde der Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld, das von Adhäsionsklägern gefordert wurde, als unbegründet erklärt.

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