Strafbarer Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Einbruch in Gartenlaube in Schrebergarten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2025
- Aktenzeichen5 StR 483/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Einbruch in eine Gartenlaube als Wohnungseinbruchdiebstahl gilt, auch wenn die Laube nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden darf. Die Richter haben festgestellt, dass solche Lauben ausreichend eingerichtet sind, um als Wohnstätte zu gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.