BGH, Beschluss vom 2025-08-27 - 6 StR 33/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2025
- Aktenzeichen6 StR 33/25
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines früheren Urteils, nicht stattgegeben wird. Der Angeklagte hatte zu Unrecht behauptet, dass Beweise, die durch eine Funkzellenabfrage gewonnen wurden, nicht verwendet werden durften.
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