Compliance & Regulatory Monitor

Selbstgeldwäsche bei Einzahlung inkriminierter Gelder auf das eigene Konto

In diesem Urteil wurde ein Mann von Geldwäsche freigesprochen, weil er Geld, das er aus dem Verkauf von Drogen erhalten hatte, auf sein eigenes Konto eingezahlt hat. Die Richter entschieden, dass dies nicht unter Geldwäsche fällt, weil es sich um normalen Umgang mit seinem Geld handelt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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