Handeltreiben mit Cannabis: Inbesitznahme von Cannabissetzlingen als Tathandlung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.10.2025
- Aktenzeichen3 StR 25/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Cannabis schuldig ist, nachdem er Cannabissetzlinge zur Zucht und zum Verkauf besaß. Das Gericht hat jedoch die Strafe aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückgegeben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.