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BGH, Beschluss vom 2025-10-06 - 2 StR 296/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird festgestellt, dass die Kinder eines Getöteten in einem Strafverfahren als Nebenkläger teilnehmen können. Das ursprüngliche Urteil, das die Angeklagten wegen Totschlags verurteilt hat, wird überprüft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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