BGH, Beschluss vom 2025-10-21 - 4 StR 156/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.10.2025
- Aktenzeichen4 StR 156/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das frühere Urteil eines Landgerichts geändert. Es geht darum, dass die Angeklagten für den Wert von erbeuteten Gegenständen haftbar gemacht werden, aber nur in einem bestimmten Umfang, da sie nur Mitverfügungsgewalt hatten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.