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BGH, Beschluss vom 2025-06-04 - 4 StR 51/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen nicht erfolgreich waren. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil bleibt, da keine Rechtsfehler zu Gunsten der Angeklagten gefunden wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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