BGH, Beschluss vom 2025-10-30 - AK 92/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.10.2025
- AktenzeichenAK 92/25
Ein Angeklagter befindet sich seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Untersuchungshaft weiter andauern muss und die nächste Prüfung in drei Monaten erfolgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.