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BGH, Beschluss vom 2025-11-20 - 2 StR 488/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn abgelehnt wurde. Es gab keinen Rechtsfehler, der zu seinen Ungunsten gewertet werden könnte.

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