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BGH, Beschluss vom 2025-10-15 - 3 StR 519/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Verurteilten, also sein Antrag auf eine erneute Prüfung des Verfahrens, verworfen wurde. Der Verurteilte hatte keine neuen Argumente, um zu zeigen, dass seine Rechte verletzt wurden.

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