BGH, Beschluss vom 2025-09-30 - 3 StR 388/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.09.2025
- Aktenzeichen3 StR 388/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Beschuldigten gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz abgelehnt wird. Der Beschuldigte wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, und sein Springmesser wurde als gefährliches Tatmittel eingezogen.
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