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Verfahrensanschluss durch Nebenklägerin im Revisionsverfahren; Änderung des Schuldspruchs

In diesem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass eine Nebenklägerin, R., sich richtig dem Verfahren angeschlossen hat. Es gab eine Revision, also eine Überprüfung des Urteils, die letztlich abgelehnt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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