Vorlage einer Rechtsfrage an den Großen Senat für Strafsachen über eine Zulässigkeit der erweiterten Einziehung eines nach Begehung der Anknüpfungstat erlangten Gegenstands
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2025
- Aktenzeichen5 StR 312/23
Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob Gegenstände, die durch eine Straftat erlangt wurden, auch dann eingezogen werden können, wenn sie zum Zeitpunkt der Straftat nicht im Besitz der Person waren. Der Fall betrifft einen Angeklagten, der mit Drogen gehandelt hat und Bargeld aus weiteren und nicht aufklärbaren Straftaten besaß.
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