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BGH, Beschluss vom 2025-10-21 - 4 StR 58/25

In diesem Gerichtsurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte nicht wegen Einfuhr, sondern wegen Anstiftung zur Einfuhr von Drogen verurteilt wurde. Außerdem wurde die Entscheidung zur Einziehung von Geld geändert, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Geld aus den angeklagten Taten stammt.

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