BGH, Beschluss vom 2025-11-05 - 4 StR 498/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.11.2025
- Aktenzeichen4 StR 498/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass in einem Urteil des Landgerichts Münster aus dem Mai 2025 einige Geldstrafen auf je einen Euro festgelegt werden müssen. Außerdem sollte eine vorher verhängte Geldstrafe mit in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden.
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