BGH, Beschluss vom 2025-12-02 - 2 StR 457/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.12.2025
- Aktenzeichen2 StR 457/25
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um einen Angeklagten, der mit Betäubungsmitteln und neuen psychoaktiven Stoffen gehandelt hat. Der Vorwurf des Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen wird jedoch teilweise von der Verfolgung ausgenommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.