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BGH, Beschluss vom 2025-10-07 - 6 StR 312/25

In diesem Fall hat ein Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das ihn verurteilt hat, Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Revision unzulässig ist, weil der Angeklagte nicht beschwert ist.

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