BGH, Beschluss vom 2025-11-19 - 4 StR 409/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.11.2025
- Aktenzeichen4 StR 409/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung bestimmter Gegenstände, die im Zusammenhang mit einem Straftatbestand stehen, teilweise aufgehoben wird. Es geht um zwei Schäfte von Gewehren sowie diverse Munition, deren Einziehung nicht ausreichend begründet war.
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