Änderung von Antrags- und Wahlrechten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenIII R 25/22
In diesem Urteil geht es um die Möglichkeit, Anträge oder Wahlrechte in Bezug auf die Einkommensteuer zu ändern, solange der Steuerbescheid noch nicht endgültig ist. Eine solche Änderung ist jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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