Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenIV R 20/20
In diesem Urteil geht es um die Gewinnermittlung einer Kommanditgesellschaft (KG). Kommanditisten, die still beteiligt sind oder Darlehen gegeben haben, können Verluste durch den Ausfall ihrer Einlagen oder Forderungen nicht im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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