Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum11.05.2023
- AktenzeichenV R 22/21
In diesem Urteil geht es darum, dass der von einem Betreiber einer Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugte und direkt verbrauchte Strom nicht als Lieferung im steuerlichen Sinne zählt. Das bedeutet, dass für diesen nicht eingespeisten Strom kein Umsatzsteueranspruch besteht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.