Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum25.04.2023
- AktenzeichenII R 19/20
In dem Urteil wird erklärt, dass bei der Grunderwerbsteuer auch Zahlungen von Dritten an den Verkäufer eines Grundstücks berücksichtigt werden – wenn das Hauptziel dieser Zahlungen darin besteht, den Verkäufer zur Grundstücksübergabe zu bewegen. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.