Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.06.2023
- AktenzeichenVI R 33/20
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Person, die Beerdigungskosten hatte, keine Kürzung ihrer Steuervergünstigung für diese Kosten hinnehmen muss, obwohl sie ein steuerpflichtiges Sterbegeld erhalten hat. Das Gericht entschied, dass das Sterbegeld nicht auf die abzugsfähigen Beerdigungskosten angerechnet werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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