(Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung des § 90 Abs. 3a des EinkommensteuergesetzesEStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.08.2023
- AktenzeichenX R 9/21
In diesem Urteil ging es um die Rückforderung von Altersvorsorgezulagen, die zu Unrecht gezahlt wurden. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen kann solche Zahlungen vom Vertragspartner zurückfordern, auch nachdem ein Altersvorsorgevertrag beendet ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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