Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenII R 21/21
In diesem Urteil geht es um ein Grundstück, das von einer Gesellschaft an eine andere vermietet wird. Das Finanzgericht stellte fest, dass dies als sogenanntes 'steuerschädliches Verwaltungsvermögen' gilt, was bedeutet, dass die steuerlichen Vorteile für die Erbschaftssteuer nicht in Anspruch genommen werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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