(Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des UmsatzsteuergesetzesUStG) bei Überweisungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.08.2023
- AktenzeichenV R 12/22
In diesem Urteil geht es darum, wann ein Unternehmer das Geld für eine Überweisung als erhalten gilt. Die Entscheidung besagt, dass dies erst bei der Gutschrift auf dem Konto geschieht, nicht schon, wenn die Überweisung vorher wirksam wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils