(Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.06.2023
- AktenzeichenVII R 22/19
In diesem Urteil geht es um die Anfechtung von Zahlungen im Insolvenzverfahren, also wenn jemand seine Schulden nicht zahlen kann. Das Finanzamt kann in bestimmten Fällen Zahlungen anfordern, die als ungerechtfertigt gelten, weil sie einen Gläubiger benachteiligen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils