Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Berücksichtigung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.08.2023
- AktenzeichenV R 3/21
Das Urteil befasst sich mit der Frage, wie Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen werden muss. Es klärt, dass eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nicht falsch ist, selbst wenn die tatsächlich geschuldete Steuer niedriger ist, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils