Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.02.2023
- AktenzeichenIX B 42/22 (AdV)
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Virtuelle Automatensteuer rechtmäßig ist und nicht gegen das Grundgesetz oder europäische Vorschriften verstößt. Der Antragsteller hatte gegen einen Bescheid Einspruch eingelegt, der abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils