Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.05.2023
- AktenzeichenVIII B 98/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Kläger in einem Verfahren vor dem Finanzgericht einen Verfahrensfehler geltend machte. Der Kläger hatte beantragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, aber das Gericht hatte dieses nicht eingeholt, was als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht angesehen wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils