Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines typisch stillen Gesellschafters
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.04.2023
- AktenzeichenIV R 19/20
Es geht um die Frage, ob die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters (eine Person, die Kapital in ein Unternehmen investiert, aber nicht aktiv mitarbeitet) von den Ausgaben abgezogen werden können. Wenn unklar ist, ob diese Person als atypisch stiller Gesellschafter gilt, muss das Gericht das Verfahren aussetzen, bis dies geklärt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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