Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.08.2023
- AktenzeichenX B 136/22
In diesem Fall wurde ein Kläger, der vor Gericht erscheinen sollte, unter Bedingungen geladen, die ihn an Händen und Füßen fesselten. Er weigerte sich, unter diesen Umständen teilzunehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26