(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. als neue Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.07.2023
- AktenzeichenIV R 15/23 (IV R 39/16), IV R 15/23, IV R 39/16
Das Urteil betrifft die steuerliche Bewertung von Wirtschaftsgütern, die im internationalen Schiffsverkehr verwendet werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Güter mit ihrem Teilwert angesetzt werden müssen und dass Abschreibungen auf der Grundlage dieses Wertes während ihrer üblichen Nutzungsdauer vorgenommen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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