Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.12.2023
- AktenzeichenVI R 30/21
In diesem Urteil geht es um die Zweitwohnungsteuer, die Menschen zahlen müssen, wenn sie eine zweite Wohnung haben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Steuer als Teil der Kosten für die Unterkunft gilt und nur bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils