(Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.02.2024
- AktenzeichenIX R 20/23
In dem Urteil wird entschieden, dass ein Einkommensteuerbescheid geändert werden kann, auch wenn ein Fehler von der Finanzbehörde gemacht wurde. Wenn Daten von einem Dritten, wie einem ehemaligen Arbeitgeber, falsch berücksichtigt werden, kann das korrigiert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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