(Zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum12.03.2024
- AktenzeichenVII R 1/21
In diesem Urteil geht es um eine Steuerentlastung für Unternehmen, die Erdgas zur thermischen Abfallbehandlung nutzen. Das Gericht entschied, dass das Erdgas für mehr als nur das Verheizen verwendet werden muss, um die Steuerentlastung zu erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.