Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.03.2024
- AktenzeichenIX R 35/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für die Finanzverwaltung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Steuerbereich gilt. Es wird behandelt, wie und unter welchen Bedingungen betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten erhalten können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils