(Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.04.2024
- AktenzeichenI R 16/23 (I R 36/13), I R 16/23, I R 36/13
In diesem Urteil wird geklärt, wie Mehrabführungen von Organgesellschaften an den Organträger steuerlich behandelt werden. Es geht um Minder- und Mehrabführungen und wie diese als Gewinnausschüttungen gelten, was zu einer Erhöhung der Körperschaftsteuer führen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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