(Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum13.08.2024
- AktenzeichenIX R 31/23
Es geht um steuerliche Ermäßigungen für energetische Maßnahmen an Wohngebäuden. Diese Ermäßigung kann man erst dann beantragen, wenn man die Maßnahme fertiggestellt hat und die Rechnung vollständig bezahlt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.