Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.08.2024
- AktenzeichenIX R 6/23
Das Finanzamt darf Vermieter um die Vorlage von Mietverträgen bitten, wobei es die Datenschutzregeln beachten muss. Eine Einwilligung der Mieter für die Weitergabe dieser Daten ist nicht nötig, da die Anfrage rechtlich gerechtfertigt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils