Compliance & Regulatory Monitor

Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage

In diesem Urteil wird entschieden, dass unentgeltliche Wärmeabgaben von einem Unternehmen an andere Unternehmen als eine kostenlose Zuwendung gelten. Das bedeutet, dass auch wenn die empfangenden Unternehmen diese Wärme steuerlich absetzen können, die Wärmeabgabe trotzdem besteuert wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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