(Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.08.2024
- AktenzeichenIII R 19/22
Es geht um eine Regel im Einkommensteuergesetz, die besagt, dass Kindergeld nur rückwirkend für die letzten sechs Monate vor dem Antrag gezahlt wird. Diese Regel wurde als rechtmäßig angesehen, auch im Hinblick auf europäisches Recht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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