Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenXI R 19/22
In diesem Fall geht es um die Lieferung von Wasserversorgungsanlagen. Eine Stadt kauft Anlagen vom alten Wasseranbieter und verkauft sie an den neuen Anbieter, ohne dafür Umsatzsteuer zu zahlen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.