Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum07.12.2023
- AktenzeichenIV R 11/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Person, die Anteile an einer Gesellschaft kaufen möchte, in der eine Photovoltaikanlage vorhanden ist, keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen kann. Das bedeutet, sie kann nicht von steuerlichen Vorteilen profitieren, die normalerweise für Investitionen in solche Anlagen vorgesehen sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.