(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 5/23
Das Urteil befasst sich mit der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach einem Widerruf. Dabei wurde entschieden, dass der Nutzungsersatz, den eine Bank an den Darlehensnehmer zahlt, nicht als steuerbarer Kapitalertrag gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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