(Parallelentscheidung zu VII R 19/20 - Zur Verletzung des Steuergeheimnisses)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.10.2023
- AktenzeichenVII R 28/20
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob die Finanzbehörde bestimmte Geschäftsdaten eines Bauträgers verwenden darf, um Steuern zu berechnen, ohne das Steuergeheimnis zu verletzen. Das Gericht entschied, dass das Steuergeheimnis nicht verletzt wird, weil die Daten in einem Prüfbericht verwendet werden, der auch den Käufern der Wohnungen zugänglich gemacht wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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