Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheides durch die Organgesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.07.2024
- AktenzeichenV S 6/23 (AdV)
In diesem Urteil wird erklärt, dass eine Firma, die in einer sogenannten Organschaft ist, einen Antrag stellen muss, wenn sie eine Steueränderung anstrebt. Dies ist wichtig, um zu vermeiden, dass die Finanzbehörde widersprüchliche Entscheidungen trifft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils