(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.05.2024 IV R 21/21 - Korrektur eines Zerlegungsbescheids bei nachträglich bekannt gewordener Tatsache)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenIV R 22/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass das Finanzamt einen Steuerbescheid ändern kann, wenn neue Informationen bekannt werden, auch wenn dabei frühere Fehler im Bescheid gemacht wurden. Dies betrifft insbesondere die Zerlegungsbescheide, die auf unterschiedliche Kommunen aufgeteilt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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